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Ein JA zum Mehrtwertausgleich in Dübendorf

Bis heute konnte eine Grundeigentümerschaft bei einer Änderung der Bau- und Zonenordnung, ohne eigene Leistung, einen teilweise erheblichen Mehrwert zu 100% für sich persönlich geltend machen. Die Stadt Dübendorf und damit alle Steuerzahlenden, unabhängig davon, in welchem Gebiet von Dübendorf sie wohnen, musste die zum Teil sehr hohen Kosten tragen, die es braucht um die notwendige Qualität der Freiräume von aufgewerteten und zusätzlich verdichteten Gebieten sicher zu stellen. Mit dem Mehrwertausgleich kann nun ein Teil dieser Kosten ausgeglichen werden. Kein Mehrwertausgleich ist gemäss aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichts übrigens nicht zulässig, eben genau weil sonst der Gewinn einseitig eingestrichen, aber die Lasten durch alle Anderen getragen werden, was dem Prinzip der Fairness widerspricht. Ich bin überzeugt, dass mit der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs, wie vom Stadtrat und der Mehrheit des Gemeinderats unterstützt wird, eine zukunftsweisende Lösung im Sinne aller Dübendorfer Steuerzahlenden umgesetzt wird. Mit der vorgeschlagenen Teilung des Mehrwerte im Verhältnis 40/60 bleibt immer noch der grössere Teil bei der Grundeigentümerschaft, kann aber mit dem Ertrag die notwendige qualitätsvolle Entwicklung von Dübendorf bei einem stabilen Steuerfuss sichergestellt werden. Daher empfiehlt der Stadtrat, wie von einem grossen überparteilichen Komitee unterstützt, am 12. Februar 2023 ein überzeugtes JA in die Urne zu legen.

Mein Votum in der Gemeinderat vom 3. Oktober 2022 zum Thema und warum es 40% Mehwertausgleich braucht! Überparteiliches Komitee JA zum Mehrwertausgleich

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